Menschenverachtender Debattenstil
30. März 2009 | Von Ernie Souchak | Kategorie: Speyer-Kolleg
Bei den hier und anderswo stattfindenden Diskussionen um die Kopftuchfrage wird in der Regel die Position der muslimischen Lehrerinnen künstlich überhöht als Opfer von „Rassismus” und „Diskriminierung” dargestellt. Dabei wird gleichzeitig vergessen, dass die betroffenen Schüler durch die gleichen Grundrechte geschützt sind. Dieser Umstand wird aber gerne als zweitrangig oder nicht relevant eingestuft. Das ist ungeheuer diskriminierend! Die Kopftuchbefürworter bedienen sich der ganzen Klaviatur von Menschenrechten, die sie aber den opponierenden Schülern bewusst und mit voller Absicht vorenthalten. Was meistens dabei herauskommt sind zusammengewürfelte, aufgeblähte Rassismus-, Diskriminierungs- und Menschenrechtsverstoßvorwürfe, die genauso für die Gegenseite argumentativ zulässig sind.
Für alle diejenigen, die in dieser Debatte an ihre geistigen Grenzen stoßen, sei gesagt, es geht hier explizit um das Tragen eines Kopftuches einer muslimischen Lehrerin während des Unterrichts an einer staatlichen Schule.
Wären die Kopftuchgegner argumentativ genauso erbärmlich wie die Befürworter und würden sie sich deren geistig defizitäre Sprache zu Eigen machen, würde sich die Kopftuchkritik ebenfalls um ein Vielfaches bedeutungsschwangerer anhören:
Schüler werden diskriminiert
Nicht muslimische Schüler werden an staatlichen Schulen massiv von strenggläubigen Muslimen ihrer Grundrechte beraubt und unterdrückt. Diese menschenverachtende Diskriminierung durch ultraorthodoxe Kopftuchträgerinnen wird von der SPD-geführten rheinland-pfälzischen Landesregierung, den Grünen und anderen Parteien unterstützt. Auch islamische Lobbyistengruppen wie zum Beispiel die anscheinend verfassungsfeindliche Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch” betreiben durch ihre üble Propaganda und rassistische Besserstellung des Islam Raubbau an den Grundrechten der betroffenen Schüler. In menschenverachtender Manier wird eine Religion bevorzugt und Schüler werden gezwungen, sich den Symbolen und kultischen Handlungen dieser Religion auszusetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus dem Jahr 2003 entschieden, dass nicht nur muslimische Lehrerinnen Rechte besitzen, sondern dass auch die negative Religionsfreiheit der Schüler unter allen Umständen zu bewahren ist, da sie sich in einer vom Staat geschaffenen Zwangslage befinden. Da hier zwei Rechtsgüter im Konflikt zueinander stehen, wurden dem Subsidiaritätsprinzip folgend die Bundesländer angewiesen, eindeutige Gesetze zu erlassen.
Das SPD-geführte Rheinland-Pfalz weigert sich aber nach wie vor, die unwürdige Unterdrückung von Schülern zu beenden und ihre von der Verfassung garantierten Grundrechte zu schützen. Stattdessen werden strenggläubige Muslima protegiert und offensichtlich gegen die Prinzipien der Verfassung verstoßen. Die betroffenen Schüler fühlen sich entfremdet, ausgeschlossen und in ihrer Menschenwürde verletzt.
Eine solche grobe Missachtung internationaler Menschenrechtsstandards schwächt die Grundrechte der Schüler – insbesondere die Religionsfreiheit und die Rechte auf Selbstbestimmung, Privatsphäre und die Freiheit zur Lebensgestaltung nach eigener Überzeugung. Unter dem Deckmantel der Integration wird diskriminierendes Gedankengut zum Konsens erklärt und zu Gunsten einzelner Kopftuchträgerinnen die Grundrechte von vielen Schülern abgeschafft.





Der Lehrerin ist nur zu beglückwünschen, dass sie dem Druck der latent Rassisten bisher standgehalten hat. Weiterhin wird die ganze Gemeinde hinter ihr stehen, auch wenn es ein paar geistig verirrte gibt, die meinen, den Nationalsozialismus wieder auferleben zu wollen…
Es muss gar schrecklich sein, in Deutschland unter dem ganzen Rassistenpack zu weilen. Den Wohlstand zu genießen und sich seiner Freiheiten zu erfreuen. Warum gehen Menschen wie Sie nicht einfach dort hin, wo die Umgebung eher Ihrem naiv debilen Weltbild entspricht? Die Diskussion erscheint echt müßig. Mit faschistischen Rassisten wie Ihnen müssen wir nicht diskutieren.