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Rache für die tote Tochter

21. Oktober 2009 | Von quadraturacirculi | Kategorie: Recht

Dass Recht und Gerechtigkeit nicht das Geringste miteinander zu tun haben, dürfte mittlerweile landläufig bekannt sein. Dennoch ist es unabdingbar, dass es Regeln, Normen, Gesetze eben gibt, denen sich alle unterwerfen.  Alles andere würde jegliche Regelung ad absurdum führen.

Gerade im Strafrecht wirft dieser Grundsatz immer wieder Fragen auf. Wer hat nicht selbst schon daran gedacht, Selbstjustiz üben zu wollen/zu üben, wenn er ein Strafmaß als zu gering empfand und eigene Betroffenheit unterstellte.  Wie aber verhält sich der Fall, wenn die Justiz „vorsätzlich“ nicht handelt, einen Betroffenen im Stich lässt? Hat dieser Betroffene dann das Recht zur/auf Selbstjustiz? Ein schmaler Grat, da bereits ein zu geringes Strafmaß –aus dem Auge des Betrachters- als ein „im Stich lassen“ gewertet werden könnte.

Und dennoch ist man geneigt, bei der nachfolgenden Geschichte seinen Wertungsmaßstab umzustellen:

Ein Mann wird verschleppt, es ist die Nacht von Samstag auf Sonntag. Unbekannte lauern ihm vor seinem Haus bei Lindau am Bodensee auf, fügen ihm eine Wunde am Kopf zu, fesseln Füße und Hände und fahren mit ihrem Opfer nach Mülhausen im Elsass. Bei der Polizei geht ein anonymer Anruf ein, wenig später findet man den Entführten in der Nähe des Justizgebäudes. Er heißt Dieter Krombach, ist 74 Jahre alt, Mediziner, und er war in einen mysteriösen Kriminalfall verwickelt, der länger als ein Vierteljahrhundert zurückliegt und bei dem damals ein junges Mädchen ums Leben kam. Ein Pariser Strafgericht verurteilte den Mediziner 1995 in Abwesenheit wegen fahrlässiger Tötung zu 15 Jahren Haft. Das Mädchen, das starb, war Krombachs Stieftochter. Ihr Name: Kalinka.

Die Polizei von Mülhausen hat inzwischen zwei Männer festgenommen. Einer von ihnen ist der Franzose André Bamberski, Kalinkas leiblicher Vater, der seine Tatbeteiligung mittlerweile auch vor laufenden Kameras gestanden hat. Er habe, sagt er, aus Angst gehandelt, dass Dieter Krombach ungestraft davonkomme, da das Verbrechen an seiner Tochter im Jahr 2015 verjähre.


Quelle

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4 Kommentare
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  1. Selbstjustiz ist immer problematisch, selbst in diesem Fall. Man landet schnell in den Zeiten, in denen Blutrache gang und gäbe war.

    Außerdem heilt Rache nichts, macht niemanden lebendig, verschafft niemanden Gerechtigkeit, sondern fügt nur Leid zu Leid. Zudem verpfuscht man sich das eigene Leben oder zumindest das, was davon übrigblieb.

    Ich bin Christ und vertraue darauf, dass es eine himmlische Gerechtigkeit gibt, die keine Tat ungesühnt lässt. Manche mögen darüber lachen, mir aber hilft es, solche Fälle auch innerlich zu meistern. Nur ein Atheist kann über der Welt, so unvollkommen wie sie ist, verzweifeln.

  2. Keinesfalls soll dieser Eintrag als Befürwortung der Selbstjustiz verstanden werden. Im Gegenteil, daher ja auch die Eingangszeilen dazu. Es ging mir eher um dieses wahrscheinlich schlecht formuliert “es darf nicht sein, aber ich kann es verstehen”.

    Wenn ich den letzten Absatz Deines Kommentares ausnehme, dann ist doch Rache legitim: “Auge um Auge, Zahn um Zahn”, auch wenn man anderen Ortes auch “die andere Wange” hinhalten soll.

    Aber ernsthaft zu dem letzten Absatz: Danach brauchen wir “HIER” ja gar nichts mehr. Jeder kann machen, was er will, denn später wird abgerechnet.

  3. nun , gott könnte ja auch schon in diesem leben strafen .
    denke , so meint der kommentator das auch . zB mit einem leben im elend oder langer krankheit mit leiden usw:

    grundsätzlich wüsste ich nicht , wenn meinem kind was passiert (und es tot ist ), der täter bekommt 3 jahre und grinst mich nach 2 jahren in der stadt frech an….was dann passiert.
    christ sein würde mir dann wohl sehr helfen . dieses nicht zu unterbinden …hüstel ….
    aber ungesühnt würde es mit sicherheit nicht bleiben . biggrin1

  4. Ja wenn dies so ist, dann können wir doch gleich alle Gerichte abschaffen und alles durch die “höhere Macht” regeln lassen. pfeif2

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