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Klage gegen Minarett-Abstimmung eingereicht

16. Dezember 2009 | Von Ernie Souchak | Kategorie: Nachrichten - kompakt

Jetzt ist es amtlich. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterzieht die Demokratie einer genauen Prüfung. Verhandlet wird die Frage, ob eine direkte Demokratie die Menschenrechte verletzt. Ein weiterer Schritt zur Entdemokratisierung des christlichen Abendlandes.


Minarett-Verbot beschäftigt europäisches Gericht


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss sich mit dem Schweizer Bauverbot für Minarette befassen. Gegen den entsprechenden Volksentscheid von Ende November legte der frühere Sprecher der Genfer Moschee Beschwerde ein. Er sieht unter anderem die Religionsfreiheit verletzt.

Das in der Schweiz in einer Volksabstimmung beschlossene Bauverbot für Minarette beschäftigt jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der frühere Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, reichte eine Beschwerde gegen den Volksentscheid vom 29. November ein, weil das Verbot seiner Ansicht nach gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstößt.

Pierre de Preux, einer der Anwälte Ouardiris, erklärte, die Schweizer Regierung und alle Mitglieder des Europarats seien über die Klage informiert worden. Das Schweizer Volk hatte die Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“ mit 57,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.

Ouardiri und seine fünf Anwälte argumentieren, die Schweiz habe mit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention auch akzeptiert, dass der Gerichtshof in Straßburg gewisse fundamentale Werte kontrolliere, die nicht mehr infrage gestellt werden könnten – auch nicht vom Volk. Nach Ansicht von Ouardiris Anwälten kann die Schweiz das Bauverbot für Minarette nicht umsetzen, wenn der Gerichtshof der Beschwerde zustimmt.

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Erstaunlich was alles zur Religionsfreiheit gehört. Das Minarett ein Menschenrecht? Merkwürdig ist jedoch, dass bedeutende Moscheen in der islamischen Welt völlig ohne ein Minarett auskommen. Aber in islamischen Ländern ist das Eroberungssymbol auch nicht weiter wichtig. In der Diaspora dagegen ist es unabdingliches Zeichen der respektvollen Integration.

Und da die Moslems als Zeichen der Integration ständig der gastgebenden Bevölkerung vorschreiben, welcher Grad an Entfremdung im eigenen Land gut und richtig ist, war diese Klage abzusehen.

Was vom europäischen Gerichtshof zu halten ist, weiß man spätestens seit dem Kruzifix-Urteil zu Lasten Italiens. Traditionell europäische Werte sind absolut menschenrechtsverletzend.

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2 Kommentare
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  1. Vernünftig geführte Staaten ignorieren das Kasperlegericht aber die Schweizer werden sich natürlich beugen.

  2. “Europäischer Gerichtshof”...Gelächter…ein Edel – Justizbordell käme als Terminus irgendwie treffender.

    DER ISLAM HAT IN EUROPA GRUNDSÄTZLICH NICHTS VERLOREN!

    WER WILL HIER MOSLEMS IN EUROPA?

    Ausser geisteskranken rot-grün-lackierten Affen ja wohl keiner….

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