Impressum
Impressum ja oder nein?
Aus § 5 TMG ergibt sich keine Informationsverpflichtung, da diese Regelung nur “in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien” betrifft. Eine Informationspflicht besteht für diese Internetpräsenz allerdings nach § 55 RStV.
In § 55 TMG heißt es:
Informationspflichten und Informationsrechte
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben
folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. Namen und Anschrift sowie
(...)
Ein solches Blog ist eine Telemedium (§ 2 Abs. 1 S. 3 RStV) und ohne Zugangsbeschränkungen richtet es sich an die Allgemeinheit. Damit dient es nicht nur persönlichen oder familiären Zwecken.
Dies ist aber insoweit unschädlich, da diese Vorschrift – genau wie in § 5 TMG – nur das “verfügbar halten” gesetzlich reglementiert. Kein Wort wird darüber verloren, dass die Verfügbarkeit innerhalb des betriebenen Telemediums geschehen muss.
Die Autoren dieses Blogs versichern daher:
Jeder Autor hat neben seinem PC einen Zettel liegen, überschrieben mit “Informationspflicht nach § 55 RStV”. Alle weiteren Daten sind weiterhin vorschriftsmäßig aufgeführt.
Wem dies nicht reicht: kontakt(at)quadraturacirculi(punkt)de
0173 1915064




